Samstag, 10. März 2007
Die Sache mit dem Ur-Heber-Recht
sugardaddy, 10:20h
Stand einst ein hungriger Mann vor einer Hähnchenbraterei und schaute sehnsuchtsvoll zu den knusprigen Vögelchen. Allein, der Inhalt seiner schmalen Börse erlaubte es ihm nicht, sich eine solche Mahlzeit zu gönnen, so sehr der Duft der gebratenen Vögel ihm das Wasser im Mund zusammenlaufen ließ. So packte er einen Kanten trocken Brot aus und aß ihn langsam und mit Genuss, wobei der Wohlgeruch und Anblick der Leckereien vor Auge und Nase ihm Trost und Hilfe waren.
Das bemerkte der Braterist (c) SugarDaddy 2007), ein neidiger und geldgeiler Mensch. Er verlangte von dem stillen Zecher Geld; auch wenn der ungebetene Gast nichts verzehrt habe, so habe ihm doch Duftwolke und Aussicht die karge Mahlzeit versüßt.
Die Sache landete schließlich vor dem Kadi.
Der Richter dachte lange nach. Schließlich ließ er sich von dem Beklagten dessen Geldbörse geben. Er schüttelte sie, dass die Münzen munter klimperten und sprach zu dem Giergeiz: So wie der Mann von deiner Ware gegessen hat, so kannst du dich an dem Klang seines Geldes gütlich tun.
Der Richter, scheint mir, war ein kluger Mann. - Oder galt damals noch das germanische Recht? Danach gehörten die Fische in den Bächen und das Wild in Wald und Flur Niemandem, auch die Vögel waren - sprichwörtlich - vogelfrei. Ideen kamen von Gott, folglich war eine Kantate von Bach ein Geschenk Gottes an die Menschheit. Das änderte sich mit Einführung des römischen Rechtes in Deutschland im Lauf der Jahrhunderte, was nicht immer konfliktfrei ablief. "Götz von Berlichingen" dokumentiert das anschaulich.
Die Nachfolger der Römer sind - Richtig! Sehr gut. - die Amerikaner. Die nehmen es nun mit dem Eigentum, auch und vor Allem dem Geistigen, sehr genau. Am liebsten würden die jeden Buchstaben des Alphabetes unter Copyright stellen und bei Anwendung Lizenzgebühr verlangen. (Ich übertreibe? Mir liegt ein Notenblatt vor, auf dem die Melodie "Freude, schöner Götterfunken" mit © eines New Yorker Verlages versehen ist. Oder denk doch an die von Microsoft patentierten Unter-Programm-Standard-Routinen, für die andere An
wender Gebühr bezahlen sollen).
Ich denke eher wie Platon und sehe das nicht so verbissen. Wenn mich jemand eine Melodie pfeifen hört, kann er die gerne nachpfeifen und sollte er eine griffige Formulierung zitierwürdig erachten: bitte sehr. Bedien er sich.
Ich schreite mit offenem Blick durch die Welt und fotografiere alles, was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Und wenn ich beim Surfen ein lecker Bild sehe, bin ich mir nicht zu Schade, es zur Verdeutlichung der Texte für meine private Blogger Seite heranzuziehen. Es sei denn, der Urheber wünscht dies ausdrücklich nicht.
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leckermaul,
Samstag, 10. März 2007, 11:27
Du wirst dich doch nicht mit der Juristen Mafia anlegen?
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sugardaddy,
Samstag, 10. März 2007, 11:31
Da sei Gott vor.
Nur manchmal geht mir der Hut hoch. Zahlen wir ja auch beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten oder Speichermedien etc an die Kreativistenlobby.
Nur manchmal geht mir der Hut hoch. Zahlen wir ja auch beim Kauf von Vervielfältigungsgeräten oder Speichermedien etc an die Kreativistenlobby.
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